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SUPER

Podologische Praxis Galina Bruns in Kleve – Medizinische Fußpflege

Liebe Patienten!

Schön, dass Sie sich für eine Behandlung in meiner Praxis interessieren.
Ich freue mich sehr über das große Vertrauen, das Sie mir entgegenbringen, und dass meine Praxis so gut angenommen wird.

Durch die bevorstehende Schließung am 01.06.2023 und den Umzug nach Kleve kann ich jedoch keine zeitgerechte Versorgung mehr garantieren. Aus diesem Grund gilt seit 01.03.2023 ein Aufnahmestopp für Neupatienten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Galina Bruns

Über mich

Damit die Kleverinnen und Klever künftig gut zu Fuß unterwegs sind, gibt es ein neues Angebot in der Schwanenstadt:
Am 5. Juni 2023 habe ich meine neue Praxis an der Emmericher Straße 134 in 47533 Kleve eröffnet.

Ich bringe jede Menge Berufserfahrung mit:
Mehr als sieben Jahre führte ich eine erfolgreiche podologische Praxis im Oberhausener Stadtteil Schmachtendorf. Vor zwei Jahren verlegte ich gemeinsam mit meinem Lebensgefährten und meiner Tochter meinen privaten Lebensmittelpunkt nach Kleve, da irgendwann die tägliche Fahrstrecke von insgesamt 150 Kilometern dann doch zu viel wurde. Ich biete in meiner Praxis alle modernen und schmerzfreien Behandlungsmethoden auch für Problemnägel an. Termine können telefonisch oder via Kontaktformular vereinbart werden.

Podologe und Fußpfleger – die Unterschiede

Podologen ist nach dem Gesetz die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß erlaubt. Die Arbeit des Podologen ist per Gesetz strengen hygienischen Standards bezüglich Reinheit, Desinfektion und Sterilisation unterworfen.

Der kosmetische Fußpfleger darf sich nach dem Gesetz nicht „medizinischer Fußpfleger" nennen. Nur ein ausgebildeter Podologe darf das! Dieser gibt sich klar als Podologe zu erkennen, weil diese Berufsbezeichnung auf einer mindestens zweijährigen ganztägigen Fachausbildung und einer staatlich anerkannten Prüfung gründet. Ein „normaler“ Fußpfleger darf nur pflegerische, dekorative und kosmetische Maßnahmen am Fuß durchführen.

Was bedeutet Kassenzulassung beim Podologen?

Leider ist noch immer weitläufig die Meinung im Umlauf, dass man beim Podologen nicht bezahlen muss, sondern die Krankenkasse alle Kosten übernimmt. Dies ist aber ein Irrtum. Kassenzulassung bedeutet, dass die Praxis direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann.

Podologe ist ein nicht ärztlicher Heilberuf. Ein Rezept zur podologischen Komplexbehandlung bekommen zurzeit nur Diabetiker mit Spätfolgen verschrieben und je nach Arzt und Krankenkasse auch Patienten, die sich einer Chemotherapie unterziehen müssen.

Von fast allen Krankenkassen werden Zuzahlungen für die Spangentherapie (bei eingewachsenen Nägeln) bewilligt. Lediglich die Krankenkassen Barmer und DAK leisten keine Zuzahlung. Für eine Spangentherapie benötigt man ein Rezept vom Arzt, dieses reicht der Podologe mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein, um eine schriftliche Zusage für die Kostenübernahme zu bekommen. Alle anderen Kosten muss der Patient selbst tragen.